In einer Kita der Stadt Altenburg sollen mindestens vier weibliche Erzieher gegen die Kinder rabiate Praktiken angewendet haben. Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage gegen die vier Erzieherinnen erhoben. Doch die Erzieherinnen streiten alle Vorwürfe ab. Auch die Leiterin der Kindertagesstätte will nichts von den Vorfällen gewusst haben.
Gegen vier Erzieherinnen aus der Stadt Altenburg hat die zuständige Staatsanwaltschaft Gera Anklage erhoben. Hintergrund der aktuellen Anklage sollen rabiate Praktiken ein einer Kita sein. Vier weibliche Erzieher sollen Kinder zum Mittagsschlaf straff in Decken eingewickelt haben, sie im Anschluss mit Mullbinden fixiert und den Kindern Tücher auf das Gesicht gelegt haben.
Praktikantin gab Hinweise
Zudem sollen die Erzieherinnen den Kindern gegen ihren Willen Essen einverleibt haben. Teilweise mussten die Kinder sich nur wenige Augenblicke später übergeben. Die federführende Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung gegen die Frauen erhoben. Auch gegen die Leiterin der Kita wurde Anklage wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht von der Staatsanwaltschaft erhoben.
Die vier beschuldigten Frauen bestreiten indes die Vorwürfe. Auch die zuständige Leiterin der Einrichtung betonte, sie habe von nichts von den Praktiken mitbekommen. Eine Schülerin, die in der Kindertagesstätte ein Praktikum absolvierte, hatte den Stein ins Rollen gebracht, weil die junge Frau von der Vorgehensweise in der Kita berichtete und bei eine Präsentation in der Schule Bilder von eingewickelter Kinder zeigte.
Erzieherinnen beurlaubt
Die vier weiblichen Erzieher sind seit Bekanntwerden der Zwischenfälle von der Kita beurlaubt worden. Drei der vier beschuldigten Frauen sind von dem zuständigen Träger der Kindertagesstätte der „Volkssolidarität“ gekündigt worden. Das thüringische Bildungsministerium hatte zudem angeordnet, dass die drei Erzieherinnen nicht weiter mit der Betreuung von Kindern betraut werden sollten.
Die drei Erzieherinnen hatten gegen die Kündigung geklagt. Die Frauen hatten bestritten, den Kindern Schaden zugefügt zu haben. Das straffe Einwickeln in Decken bei der Mittagsruhe sei eine von Hebammen empfohlene Praktik, um unruhige Kinder zu beruhigen, erklärten die Erzieherinnen. Die Klage war vor Gericht mit einem Vergleich zu Ende gegangen.
Leiterin bleibt vorerst im Amt
Eine abschließende Entscheidung, ob und wie die Erzieherinnen weiter beschäftigt werden sollen, soll nach Ende der Ermittlung durch die zuständige Staatsanwaltschaft der Stadt Gera getroffen werden. Die Leiterin der Kindertagesstätte soll aber vorerst im Amt bleiben.
In der Klageschrift der Staatsanwaltschaft sind in der Zwischenzeit 58 Einzeltaten aufgelistet. Opfer der Praktiken wurden der Staatsanwaltschaft zufolge mehrere Schützlinge der Kita. Darunter sollen wohl auch Behinderte Kinder gewesen sein. Neben den Anklagen hat die zuständige Staatsanwaltschaft auch noch vier weitere Strafbefehle gegen Erzieherinnen gestellt.
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