In einer Altenburger Kita sollen mindestens vier Erzieherinnen gegen die Kinder rabiate Praktiken angewendet haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die vier Frauen erhoben. Doch die Erzieherinnen streiten alles ab. Auch die Leiterin der Kita will nichts von den Vorfällen gewusst haben. Die entscheidenden Hinweise gab eine Praktikantin.
Gegen fünf Kindergärtnerinnen aus Altenburg hat die Staatsanwaltschaft Gera Anklage erhoben. Hintergrund dieser Anklage sollen rabiate Praktiken ein einer Kindertagestätte sein. Vier Erzieherinnen sollen Kinder zum Mittagsschlaf straff in Decken eingewickelt haben, sie mit Mullbinden fixiert und ihnen Tücher auf das Gesicht gelegt haben.
Praktikantin brachte Stein ins Rollen
Außerdem sollen sie den Kindern gegen ihren Willen Essen eingeflößt haben. Teilweise mussten die Kinder sich wenig später übergeben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung erhoben. Auch gegen die Leiterin der Kindertagesstätte wurde Anklage wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht erhoben.
Die vier beschuldigten Erzieherinnen bestreiten die Vorwürfe. Auch die Leiterin der Einrichtung erklärte, sie habe von nichts gewusst. Eine Schülerin, die in der Kita ein Praktikum absolvierte, hatte den Stein ins Rollen gebracht, weil sie von der Vorgehensweise berichtete und bei eine Präsentation in der Schule Fotos eingewickelter Kinder zeigte.
Erzieherinnen beurlaubt
Die vier Erzieherinnen sind seit Bekanntwerden der Zwischenfälle beurlaubt worden. Drei der vier beschuldigten Erzieherinnen waren von dem Träger der Kindertagesstätte der „Volkssolidarität“ gekündigt worden. Das Bildungsministerium des Bundeslandes Thüringen hatte zudem angeordnet, dass die drei Frauen nicht weiter mit der Betreuung von Kindern betraut werden dürfen.
Die drei Frauen hatten gegen die Kündigung Klage eingereicht. Sie hatten bestritten, den Kindern Schaden zugefügt zu haben. Das straffe Einwickeln in Decken beim Mittagsschlaf sei eine von Hebammen empfohlene Praktik, um unruhige Kinder zu beruhigen, so die Erzieherinnen. Das Verfahren war mit einem Vergleich zu Ende gegangen.
Leiterin bleibt vorerst im Amt
Eine endgültige Entscheidung, ob und wie die Frauen weiter beschäftigt werden sollen, soll nach Ende der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Die Leiterin der Kindertagesstätte blieb vorerst im Amt.
In der Klageschrift sind inzwischen 58 Einzeltaten aufgelistet. Opfer der Praktiken wurden demnach mehrere Schützlinge der Kindertagesstätte. Darunter sollen auch Behinderte Kinder gewesen sein. Neben den Anklagen hat die federführende Staatsanwaltschaft auch noch vier weitere Strafbefehle gegen Erzieherinnen beantragt.
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