Bei Jungen unter fünf Jahren haben Beschneidungen in den letzten fünf Jahren um gut ein Drittel zugenommen. Allerdings hat die Zahl der versicherten Jungen im gleichen Zeitraum abgenommen. Außerdem soll der eine oder andere Arzt bei der Abrechnung tricksen.
In einigen Ländern werden Jungen unter fünf Jahren wegen religiösen Gründen beschnitten. In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der ambulanten Beschneidungen von Jungen unter fünf Jahren um gut 34 Prozent gestiegen. Für Kinderchirurgen sind diese Eingriffe ein gutes Geschäft. Doch seit einiger Zeit gibt es auch Hinweise auf Abrechnungsbetrug.
Zwischen den Jahren 2008 und 2011 sind die Beschneidungen um gut ein Fünftel gestiegen, das teilte Kassenärztliche Bundesvereinigung der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ in einem Interview mit. Allein die Krankenkasse AOK verzeichnete zwischen den Jahren 2006 und 2011 einen Zuwachs von 30 Prozent.
Weniger versicherte Jungen
Das komische daran, die Zahl der versicherten Jungen sank im gleichen Zeitraum um ungefähr fünf Prozent. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Vorhaut- Operationen, obwohl nur in den wenigsten Fällen eine medizinische Indikation vorliegt.
Für die Mediziner sind Beschneidungen ein gutes Geschäft. Pro Beschneidung werden 300 Euro fällig. Nach eigenen Angaben werden in Deutschland pro Jahr 21.000 Beschneidungen durchgeführt. Somit verdienen die Chirurgen etwa sechs Millionen Euro durch Beschneidungen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die Mediziner im letzten Jahr nach dem Kölner Bescheidungsurteil so heftig protestierten.
Korrekte Abrechnung nicht nachvollziehbar
Zudem berichtet das Blatt, dass einige Mediziner auch bei den Abrechnungen nicht ganz bei der Wahrheit bleiben. So wird die teurere Vorhauplastik, bei der ein Stück der Vorhaut erhalten bleibt, bei ambulanten Operationen ungefähr 20 Mal öfter abgerechnet, als die vollständige Entfernung der Vorhaut, wie ein Sprecher der AOK bestätigte.
Wie ein Sprecher der Krankenkasse weiter erklärte, sei für die Krankenkasse nicht nachvollziehbar, welche Operation der Mediziner wirklich vorgenommen hat. So kann die Krankenkasse nicht überprüfen, ob der Arzt den falschen Code aufgeschrieben hat, also eine andere Behandlung durchgeführt hat als angegeben.
Der beschnittene
20.10.2013 20:45Gut dass nicht nur Muslimische beschnitten werden sondern auch Jüdische Kinder, sonst würde die Überschrift „Fundementale Extremistische İslamistische Bedchneidung hat in Deutschland zugenommen…Typische İslamophobie..
Ronny Richert
21.10.2013 07:14Hallo,
vielen Dank für ihren Kommentar und nein die Überschrift wäre nicht anders ausgefallen, denn wir sind ja nicht die Bild.
Viele Grüße
das Team von Healthnewsnet.de
CGast
21.10.2013 03:49Ein paar weitere Anmerkungen dazu…
Eine Beschneidung ist kein harmloser Eingriff. Die Langzeitfolgen können erheblich sein, wenn einem Penis 50-70% der Haut (und Nerven) amputiert werden.
Sucht man nach Ärzten, welche die besonders oft abgerechnete Vorhautplastik beherrschen, bekommt man meist gesagt, dass eine radikale OP doch eh viel besser sei und viel einfacher und man solle sich das mit der Plastik aus dem Kopf schlagen.
Seit etwa einem Jahr ist es legal, einem Jungen ohne Angabe von Gründen die Vorhaut entfernen zu lassen.
Hannes Moser
21.10.2013 07:41Am 27. September 2013 war die Rabbinerin und ehemalige Oberärztin Dr. Deusel Rednerin auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie in Dresden. Thema: „Die gesetzliche Regelung der ituellen Zirkumzision – Kompromiss oder Grundrechtsverletzung?“
Angesichts in diesem Artikel belegten Verdachtsmomente für ein pekuniäres Interesse der Urologen an Zirkumzisionen bei Kindern ist das schon ein seltsamer „Zufall“.
Könnte es sein, daß diese „wunderbare Freundschaft“ mit dem Interesse der Urologen im Zusammenhang steht, weiterhin mit der angeblich „medizinisch indizierten“ Vorhautamputation Geld zu verdienen und sich ganz offiziell ein neues Geschäftsfeld zu erschließen? Und könnte es sein, daß die interessierten Religionsgemeinschaften ihr Problem mit der gesetzlich geforderten Einhaltung der „Regeln der ärztlichen Kunst“ erkannt haben und es mit der Akquise einflußreicher Verbündeter zu lösen hoffen?
Man hätte sich die potentiellen Verbündeten wohl etwas genauer ansehen sollen.
grenouille1989
21.10.2013 18:44Ich kann es nicht glauben, dass es weiterhin erlaubt ist. Mir dreht sich der Magen bei dem Gedanken um, dass andere Menschen über meinen Körper hätten entscheiden dürfen. Es liegt an meine Erfahrungen, aber für mich steht es sexuellem Missbrauch sehr nahe. Wenn es dem nicht sogar ebenbürtig ist. Auch wenn die Beteiligten vielleicht nur das beste wollen.
CGast
22.10.2013 05:01Glauben Sie es. Es steht im BGB. Unter Personensorge. Gleich neben „du darfst dein Kind nicht schlagen“.