Immer wieder landet die E- Zigarette vor Gericht. Aktuell muss sich ein 46 Jahre alter Mann vor Gericht verantworten, weil er Liquids aus China importierte und in Deutschland weiter verkaufte. Laut Staatsanwaltschaft verstieß er damit gegen das Arzneimittelgesetz.
Schon seit es die so genannte E- Zigarette gibt, gibt es viele Diskussionen darüber, ob sie ein Genussmittel ist oder doch unter das Arzneimittelgesetz fällt. Ein wegweisendes Urteil wird jetzt vom Landgericht in Frankfurt erwartet.
46 Jähriger angeklagt
Angeklagt ist ein Geschäftsmann im Alter von 46 Jahren aus dem Bundesland Nordrhein- Westfalen. Im wird vorgeworfen, Flüssigkeit zum Befüllen der E- Zigaretten aus China nach Deutschland importiert zu haben und die Flüssigkeiten dann hier weiterverkauft zuhaben und somit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben.
Wegen des hohen Gehaltes an Nikotin, der sich in der Flüssigkeit befindet, zählt der federführende Staatsanwalt E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien, wie es in einer aktuellen Stellungnahme heißt. Für klassische Zigaretten gilt dies in Deutschland allerdings nicht, sie fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz.
Folgen des E- Rauchens noch unerforscht
Bei der E- Zigarette verdampft eine nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher im Anschluss inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden allerdings keine Substanzen verbrannt und somit atmet der Raucher kein Teer mehr ein. Allerdings sind die Folgen des E- Zigaretten- Rauchens bisher weitgehend unerforscht.
Am heutigen ersten Verhandlungstag räumt der Angeklagte bereits ein, mit der Flüssigkeit, die so genannten Liquids, gehandelt zu haben. Er sei allerdings davon ausgegangen, dass es sich dabei um ein herkömmliches Genussmittel handele. Zudem betonte er, die E- Zigarette hätte ihm dabei geholfen, seine starke Nikotinsucht in den Griff zu bekommen.
15.000 Liquids beschlagnahmt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten 134 Einzeltaten vor. Der Zoll hatte im Vorfeld bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume des Angeklagten 15.000 Behältnisse mit der besagten Flüssigkeit beschlagnahmt. Zudem hatte der Angeklagte in einer Gaststätte in einer Vitrine die Liquids ausgestellt, wie es weiter heißt.
Am morgigen Dienstag wird dann der wissenschaftliche Gutachter im Gericht erwartet. Auch andere Gerichte hatten sich schon mit der Frage beschäftigt, ob die E- Zigarette ein Arznei- oder Genussmittel ist. Erst in der vergangenen Woche urteilte das Verwaltungsgericht München, dass die rauchfreie E- Zigarette keine Arznei im eigentlichen Sinne ist.
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