Finanztest hat jetzt ganz aktuell die Zusatzleistungen von gesetzlichen Krankenkassen verglichen und kommt zu dem Urteil, dass ein Wechsel sich durchaus lohnen kann. Gesetzliche Krankenkassen bieten immer mehr Zusatzleistungen an oder zahlen Prämien aus.
Gut 52 Millionen Bundesbürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, mitversicherte Familienangehörige nicht mit eingerechnet. Derzeit gibt es weit über 100 Krankenkassen. 95 Prozent der Leistungen sind identisch. Um eine ausreichende Versorgung muss kein Versicherter bangen. Dennoch kann ein Krankenkassenwechsel lohnen, denn viele Krankenkassen haben interessante Zusatzleistungen.
Vielfältige Zusatzleistungen
Gerade die Zusatzleistungen machen die Krankenkassen interessant. Dadurch können Versicherte mehrere 100 Euro pro Jahr sparen. Die angebotenen Zusatzleistungen schwanken von Krankenkassen zu Krankenkasse sehr stark. So reichen die Zusatzleistungen von einer medizinischen 24 Stunden Telefonberatung über Haushaltshilfen bei Erkrankungen bis hin zu Reiseimpfungen.
Acht gesetzliche Krankenkassen zahlen in der Zwischenzeit auch Zuschüsse zu Brillen und Kontaktlinsen. Allerdings nur wenn sie medizinisch notwendig sind. Drei von ihnen sind die Actimonda Krankenkasse, BKK Diakonie und die BKK Euregio.
Bis zu 300 Euro für Zahnreinigung
Andere Krankenkassen locken hingegen mit Prämien. Hier sind mehr als 100 Euro pro Jahr möglich. Dennoch sollten Prämien nicht das ausschlaggebende Argument für einen Krankenkassenwechsel sein. Wichtiger sollten Service und Leistungen sein, rät Finanztest. Finanztest hatte ganz aktuell Krankenkassen auf Zusatzleistungen untersucht.
So bieten einige Krankenkassen auch Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen an. Mit bis 300 Euro bezuschussen die Krankenkassen diese beliebte Behandlung. Allerdings gibt es dabei auch einen Harken. Die Zuschüsse werden teilweise auf das gesamte Budget der Zusatzleistungen angerechnet.
Wechselbedingungen beachten
Wer seine Krankenkasse also wegen Zusatzleistungen wechseln will, sollte den gesamten Katalog der Zusatzleistungen durchsuchen und zu der Kasse wechseln, die für ihn die besten Zusatzleistungen anbietet. Der anschließende Wechsel ist eigentlich nur noch Formsache, dennoch müssen Versicherte einiges beachten.
Theoretisch dürfen gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse zu jeder Zeit verlassen, allerdings müssen sie mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse Mitglied gewesen sein. Zudem muss auch die zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Dann muss die alte Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung binnen von zwei Wochen aushändigen.
Kein Versicherter darf abgelehnt werden
Diese reicht der Versicherte dann mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse ein. Sobald der Versicherte die Mitgliedsbescheinigung erhält, ist der Wechsel erfolgreich abgeschlossen. Außerdem muss der Arbeitgeber informiert werden. Wird der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert oder wählt der Versicherte keine neue Kasse bleibt er weiterhin in der alten Krankenkasse versichert.
Zum Abschluss sein noch darauf hingewiesen, dass nicht alle Krankenkassen bundesweit arbeiten. Ein Wechsel zu einer Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn sie im Bundesland des Versicherten vertreten ist. Außerdem darf keine ortsansässige Krankenkasse einen Versicherten ablehnen, der von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechselt, auch dann nicht, wenn er krank ist.
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