Chronisch Kranken müssen nicht auf ihre Behandlung bei einem Auslandsurlaub verzichten. Die Kosten muss die Krankenkasse übernehmen. Allerdings muss der Versicherte im Vorfeld erfolglos versucht haben eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Menschen mit chronischen Erkrankungen nehmen ihre Krankheit bekanntlich auch mit in den Urlaub. Da auch chronisch Kranke Anspruch auf Urlaub haben, müssen diese Menschen natürlich nicht auf ihre Behandlung im Urlaub verzichten. Die Krankenkassen müssen für die Kosten der Behandlungen im Urlaub aufkommen.
Ist zum Beispiel ein Dialyse- Patient auf eine Blutwäsche angewiesen, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für diese Behandlung auch im Ausland übernehmen. Das erklärte der Bund der Versicherten in dieser Woche. Dies beschränkt sich allerdings nur auf Europa für unbegrenzte Zeit, außerhalb von Europa übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur für sechs Wochen.
Bei Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung auf Leistungspflicht achten
Allerdings ist dafür eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Krankenkasse nötig. Diese bekommt der Versicherte allerdings nur, wenn er im Vorfeld vergeblich versucht hat, bei mehreren privaten Krankenversicherungen eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Als Beweis muss er bei seiner Krankenkasse die Ablehnungsbescheide vorlegen.
Mitglieder der privaten Krankenversicherung brauchen diesen Ablehnungsbescheid nicht, zumindest wenn sie sich nicht länger als vier Wochen im Ausland aufhalten. Beim Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sollten gesetzlich Versicherte darauf achten, das Behandlungen für chronisch Kranke mit inbegriffen sind. So sollte sich die Leistungspflicht nicht auf unvorhergesehene, nicht absehbare und akute Erkrankungen beschränken.
Was meinen Sie?