Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach Plänen der großen Koalition in Zukunft dazu verpflichtet sein, ihre Versicherten über geplante zusätzliche Beiträge in Kenntnis zu setzen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen sogar gezwungen sein, ihre Versicherten auf günstigere Angebote von anderen gesetzlichen Krankenkassen hinzuweisen.
Gesetzliche Krankenkassen, die in Zukunft die unbeliebten Zusatzbeiträge erheben oder Zusatzbeiträge erhöhen, sollen ihre Versicherten in speziellen Schreiben über ihr Vorhaben in Kenntnis setzen müssen. Wenn eine gesetzliche Krankenkasse mit ihren Beiträgen über den Durchschnittswerten liegt, soll sie außerdem ihre Versicherten auf die günstigere Krankenkassen hinweisen müssen.
Neues Sonderkündigungsrecht
Dies geht aus einem aktuellen Änderungsantrag für das neue Finanzierungsgesetz der Krankenkassen hervor, der offensichtlich der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch der laufenden vorzuliegen scheint. Der Antrag soll am kommenden Mittwoch im Gesundheitsausschuss beschlossen werden.
Auch eine Aufklärung über das Sonderkündigungsrecht der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist in dem neuen Gesetz vorgesehen. Der Gesundheitsexperte der CDU, Jens Spahn begrüßte die Einigung in der großen Koalition. „Wir wollen auch in Zukunft einen Preis-Wettbewerb bei den Krankenkassen“, erklärte der Politiker der Zeitung in einer aktuellen Stellungnahme.
Kassen bekommen Beitragsautonomie zurück
Die große Koalition will mit dem Finanzstrukturgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung, das Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen auf neue Füße stellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen theoretisch ihre Beitragsautonomie zurück. Je nach eigener Finanzlage können sie in Zukunft Zusatzbeiträge bei ihren Versicherten einfordern, die anteilig vom Einkommen erhoben werden. Die pauschalen Zusatzbeiträge, wie sie früher erhoben worden, gehören dann der Vergangenheit an.
Zusatzbeiträge ab 2016?
Ein renommierter Gesundheitsökonom geht allerdings davon aus, dass ab dem Jahr 2016 schon die ersten Zusatzbeiträge erhoben werden könnten. Ab 1. Januar 2015 sinkt zwar der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Aber ab dem Jahr 2016 könnten die Zusatzbeiträge schon bei etwa einem Prozent liegen. 2017 schon bei 1,3 Prozent. Wenn die Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht mehr auskommen, können sie Zusatzbeiträge erheben.
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