Nun ist es endgültig amtlich, jeder gesetzlich Versicherte muss die elektronische Gesundheitskarte ab Januar des nächsten Jahres akzeptieren. Dass haben zwei Sozialgerichte in den deutschen Städten Berlin und Düsseldorf jetzt endgültig bestätigt. Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2006 grünes Licht für die elektronische Gesundheitskarte gegeben.
Schon in der jüngsten Vergangenheit hatten wir diverse Male darüber berichtet, dass ab dem kommenden Jahr nur noch die elektronische Gesundheitskarte in Deutschland gültig ist. Dies wurde jetzt auch von dem Sozialgericht in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin bestätigt, somit kommen gesetzlich Versicherte nicht um die elektronische Gesundheitskarte herum.
Der Beschluss ist vom 07. November dieses Jahres und wurde am heutigen Freitag veröffentlicht (Az.: S 81 KR 2176/13 ER). Einen Anspruch auf einen anderen Versicherungsnachweis haben die gesetzlich Versicherten damit verwirkt. Schon seit vielen Monaten werden die neuen Krankenversicherungskarten von den Krankenkassen ausgegeben, nur fünf Prozent der Versicherten haben sie bis jetzt noch nicht erhalten, weil sie Größtenteils ihrer Krankenkasse noch kein Foto zukommen lassen haben.
Datenschützer haben Zweifel an der Karte
Im Gegensatz zu den alten Karten, erhält die neue Versicherungskarte ein Lichtbild und einen Chip. Auf dem Chip sind persönliche Daten, aber auch medizinische Daten gespeichert. Dies soll nicht nur Kosten senken, sondern auch die Notfallversorgung der Patienten erleichtern.
Aber auch die Kommunikation zwischen den Ärzten soll dadurch verbessert werden. Allerdings haben die Datenschützer schon in der Vergangenheit mächtig Zweifel gegen die Karte angekündigt. Aus diesem Grund hatte in dem aktuellen Gerichtsfall sich der Versicherte auch geweigert seiner Krankenkasse für die neue Karte ein Foto zu überlassen.
Klage abgewiesen
Daher beantragte er bei seiner Krankenkasse einen anderweitigen Versicherungsnachweis als Ersatz für seine Karte, die bereits im September dieses Jahres abgelaufen war. Der Streit zwischen Krankenkasse und Versicherten wurde jetzt im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Berlin verhandelt.
Das Berliner Sozialgericht wies die Klage des gesetzlich Versicherten jedoch ab und erklärte, dass die elektronische Gesundheitskarte für jeden gesetzlich Versicherten verpflichtend sei und er somit auch seiner Krankenkasse ein Foto überlassen müsse. Wie die Richter weiter betonten, funktioniert das System nur, wenn auch alle Versicherten mitmachen.
Sozialgeheimnis nicht verletzt
Zwar greift die Datenspeicherung auf der Karte in die Handlungsfreiheit des Versicherten ein, dies ist aber durch das Interesse der Solidargemeinschaft an einer effektiven Leistungserbringung und Abrechnung der Behandlungskosten gerichtfertig, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Daher überwiegt das Allgemeininteresse überheblich, gaben die Richter dem Kläger zu verstehen.
Aus diesem Grund muss auch jeder gesetzlich Versicherte den Eingriff in seine informationelle Selbstbestimmung hinnehmen. Um weiteren Klagen vorzubeugen, erklärte das Gericht auch, dass dadurch auch nicht das Sozialgeheimnis verletzt wird. Denn auf dem Chip der Karte werden zu Beginn nur persönliche Daten gespeichert. Weitere Daten wie Allergien des Patienten werden vorerst nicht genutzt.
Grünes Licht auch vom Bundesverfassungsgericht
Zudem ist dies auch nur mit Zustimmung des Versicherten möglich. Genau aus denselben Gründen hatte vor einiger Zeit auch das Sozialgericht der Stadt Düsseldorf eine ähnliche Klage abgewiesen. (Az.: S 9 KR 111/09)
Bereits im Jahr 2006 hatte der Bundesgerichtshof grünes Licht für die elektronische Gesundheitskarte gegeben. Allerdings verlangte das Gericht, dass Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Dr. Hallo
15.11.2013 16:44Was kann die E-Card mehr als die alte KVK? Selbst das Bild ist eine Farce, da jeder auch ein Bild von Angela Merkel oder von Putin einschicken kann! Milliarden teure Augenwischerei!!!