Die alte Krankenversicherungskarte hat seit Anfang dieses Jahres ausgedient, doch längst nicht alle Versicherten haben schon eine neue elektronische Gesundheitskarte mit Foto. Ungefähr fünf Prozent – mehrere Millionen Bundesbürger – stehen derzeitig ohne die neue Karte da.
Seit mehreren Jahren wurde über die elektronische Gesundheitskarte beraten und geplant, angekündigt und letztendlich doch wieder verschoben und jetzt ist sie doch noch zur Pflicht geworden. Mit dem 1. Januar dieses Jahres hat die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild die alte Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen abgelöst, offiziell sind die alten Karten der gesetzlichen Krankenkassen damit ungültig – unabhängig vom darauf aufgedruckten Ablaufdatum.
Seit Herbst des Jahres 2011 haben die Krankenkassen ihre Versicherten angeschrieben und um ein Lichtbild gebeten, im Zweifel dann auch noch mehrere Male an das Bild erinnert – und ein Großteil der gesetzlich Versicherten ist der Aufforderung der gesetzlichen Krankenkassen irgendwann gefolgt.
Drei Millionen ohne neue Karte
Aber eben nicht alle Versicherten: „Gut 95 Prozent“, also ungefähr 67 von 70 Millionen gesetzlich Versicherten, sind nach Auskunft des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zum Beginn des neuen Jahres mit einer neuen Karte versorgt. Das heißt aber auch, dass drei Millionen gesetzlich Versicherte noch keine elektronische Gesundheitskarte besitzen.
Doch, auch wenn man noch nicht in Besitz der neuen elektronischen Gesundheitskarte ist, kann man sich trotzdem von einem Arzt behandeln lassen. Wer noch keine elektronische Gesundheitskarte besitzt, kann auch die alte Karte weiterhin als Nachweis für seine Krankenversicherung nutzen, erklärt auch die kassenärztliche Bundesvereinigung
Übergangsfrist bis zum 30. September
Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf eine Übergangsfrist bis zum 30. September dieses Jahres geeinigt, betont auch der zuständige AOK-Sprecher André Maßmann.
„So lange kann der Arzt auch die alte Karte noch zur Abrechnung nutzen“, so der Sprecher der AOK weiter. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ist aber weiterhin an einer Verbreitung der elektronischen Gesundheitskarte interessiert. „Ob der Mediziner von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und dann noch die alte Versicherungskarte akzeptiert, kann und wird von Arzt zu Arzt vermutlich unterschiedlich sein“, heißt es zum Abschluss.
Was meinen Sie?