Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in einer aktuellen Mitteilung vor übereiltem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse gewarnt. Zum Beginn des kommenden Jahres tritt das neue System der Zusatzbeiträge in Kraft.
Der allgemeine Beitragssatz in der GKV sinkt zu Beginn des kommenden Jahres von 15,5 auf 14,6 Prozent. Kommen gesetzliche Krankenkassen mit den neuen Zuwendungen aus dem Gesundheitsfond nicht zurecht, müssen sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser ist Gehaltsabhängig.
Der amtierende Chef des Bundesversicherungsamtes Dr. Maximilian Gaßner warb dafür, Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollten die Wahl ihrer gesetzlichen auch von Faktoren wie Beratung, Service oder zusätzlichen Satzungsleistungen abhängig machen.
AOK unter 15 Prozent
Vor einem zu schnellen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse besteht kein Anlass so der Chef des Amtes weiter: Wer länger als 18 Monate bei seiner gesetzlichen Krankenkasse versichert sei, könne zu jedem zeitpunkt wechseln.
Die AOK Sachsen-Anhalt und die AOK Plus – beide unterstehen nicht der Aufsicht durch das Bundesversicherungsamtes – haben bereits einen Beitragssatz von genau 14,9 Prozent angekündigt, das entspricht 0,3 Prozentpunkten Zusatzbeitrag.
Techniker Krankenkasse kündigt Beitragssatz über 15 Prozent an
Die mittlerweile größte gesetzliche Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse hat in der Zwischenzeit erklärt, sie werde definitiv nicht mit einem Beitragssatz unter 15 Prozent ins kommende Jahr starten. Die Bosch BKK kündigte ihrerseits an, 15,2 Prozent Beitragssatz erheben zu wollen – das wären 0,3 Punkte weniger als bisher.
Die meisten der gesetzlichen Krankenkassen werden vor der Festlegung eines Beitragssatzes auf die Genehmigung des Haushalts durch das Bundesversicherungsamt warten. Damit wird bis zum 10. Dezember des laufenden Jahres gerechnet.
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