Die beiden Koalitionspartner wollen Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ohne medizinischen Grund verbieten lassen. Damit dürfte auch das Ohren anlegen bald der Geschichte angehören. Mediziner kritisieren diese Entscheidung, weil die Politik ein Problem regelt, welches es gar nicht existiert.
Schönheitsoperationen stehen auch bei den Deutschen hoch im Kurs und das selbst bei Minderjährigen. Doch dies scheint der Politik ein Dorn im Auge zu sein. Daher fordern die Koalitionspartner ein Verbot von Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ohne medizinische Begründung.
Entsprechendes Verbot im kommenden Jahr
Dies zählt zum Jugendschutz, wie ein gesundheitspolitischer Sprecher erklärte. Dann könnten aber auch Operationen wie das Ohren anlegen zukünftig wegfallen. Die Idee ist allerdings nicht ganz neu, sie stand schon diverse Male zur Diskussion, doch umgesetzt wurde sie bis heute noch nie.
Nach einem aktuellen Bericht der „Frankfurter Rundschau“ einigten sich beide Seiten darauf, ein entsprechendes Verbot in dem für das kommende Jahr geplante Präventionsgesetz zu verankern. Allerdings taucht dies nicht expliziert im Koalitionsvertrag auf. Von den Gesundheitspolitiken beider Parteien ist das Vorhaben informell vereinbar worden.
Jugendliche schützen
Wie der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn erklärte, gehört es auch zum Jugendschutz, Minderjährige vor dem Wahn falscher Schönheitsoperationen zu bewahren. Immerhin können diese Operationen während der Wachstumsphase fatale Folgen haben, so der Politiker weiter.
Der Politiker erklärte zudem, dass medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen einfach zu verbieten seien. Außerdem ist es transparent und unbürokratisch. Nach aktuellen Statistiken werden gut 10 Prozent aller Schönheitsoperationen an unter 20 Jahre alten Patienten vorgenommen.
Lediglich 1,3 Prozent sind Schönheits- OPs
Allerdings beziehen sich die 10 Prozent auf sämtliche plastisch- chirurgische Organisationen wie zum Beispiel Fehlbildungen an der Hand oder Behandlungen nach Verbrennungen. Einer Umfrage aus dem Jahr 2011 zufolge wurden jedoch lediglich 1,3 Prozent der Schönheitsoperationen an Minderjährigen ohne medizinischen Grund durchgeführt.
In den meisten Fällen handelt es sich hier um das Ohren anlegen bei Kindern. Diese Operation ist in der Zwischenzeit aber auch gesellschaftlich akzeptiert, so dass man den Eltern schon fast einen Vorwurf machen würde, wenn sie diese Operation nicht durchführen lassen. Somit regelt die Politik ein Problem, dass es eigentlich gar nicht gibt.
500.000 Schönheitsoperationen in Deutschland
So kommt es eher vor, dass sich ein junges Mädchen ihre Brust verkleinern, anstatt vergrößern lässt, weil es sonst orthopädische Schäden riskiert. Auch eine Nasenscheidewand wird meistens nur dann operiert, wenn ein Problem mit der Atmung vorliegt. Ein medizinischer Grund für eine Schönheitsoperation liegt in der Regel nur dann vor, wenn der Betroffene auf Grund seines Aussehens massive seelische Probleme hat.
Medizinisch begründet sind auch Operationen bei Fehlbildungen an den Händen oder Operationen nach Verbrennungen. Piercings und Tätowierungen sollen auch nach dem neuen Gesetz bei Minderjährigen möglich sein. Zudem wollen die Koalitionspartner alle Patienten vor unnötigen Schönheitsoperationen bewahren. 2011 legten sich 500.000 Deutsche zwecks einer Schönheits- OP unters Messer.
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