Seit diesem Jahr wurden die Daten von gesetzlich Versicherten auch elektronisch gespeichert. Ab dem kommenden Jahr werden die Daten nur noch auf diese Art gespeichert. Das bedeutet, dass die „alte“ Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit verliert, unabhängig von ihrem Ablaufdatum.
95 Prozent besitzen die neue Karte schon
Wer als am 1 Januar 2014 zum Arzt muss, benötigt die elektronische Gesundheitskarte. Alle anderen Versicherungskarten sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Einer aktuellen Statistik des Bundesverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung zufolge besitzen bereits 95 Prozent der gesetzlich Versicherten diese Karte.
Bereits im Jahr 2003 beschloss die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese schloss auch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit ein. Durch die neue Karte sollten Kosten eingespart werden.
Vor Missbrauch schützen
In erster Linie sollten Stammdaten auf ihr hinterlegt sein wie Name, Adresse, Geschlecht und Krankenversicherungsnummer. Zusätzlich sind auch Versicherungsstatus wie Mitglied, Familienversicherter oder Rentner und der Zahlungsstatus auf der Karte vermerkt. Die auffälligste Neuigkeit ist aber das Foto auf der Vorderseite der Karte.
Das digitalisierte Foto des Versicherten soll in erster Linie vor Missbrauch schützen. Ausgenommen von der Fotopflicht sind Bundesbürger unter 15 Jahren und Menschen die bei der Erstellung des Fotos nicht mitwirken können, wie bettlägerige Patienten.
Hohe Sicherheitsstandards
Eine zusätzliche Neuerung befindet sich auf der Rückseite. Hier können die gesetzlichen Krankenkassen die Europäische Krankenversicherungskarte aufdrucken lassen. So bekommen die Versicherten auch im Ausland unbürokratisch medizinische Hilfe.
Auch um die Sicherheit müssen sich die Versicherten keine Sorgen machen, ein Mikroprozessor soll sensible Daten verschlüsseln. Auch kann die Karte online aktualisiert werden. So muss die Karte bei einem Umzug nicht mehr ausgetauscht werden. Auch Ärzte sollen sich über die Karte schneller austauschen können, zum Beispiel bei der Übermittlung von Röntgenbildern.
Patientenakte soll gespeichert werden
Die Karte soll zudem auch medizinische Informationen wie Allergien, Blutgruppe, Medikamenten- und Impfdokumentationen enthalten. Zudem soll auch eine Patientenakte gespeichert sein. Doch kein Versicherter ist verpflichtet diese neuen Funktionen auch zu nutzen. Auch können freiwillige Angaben wieder gelöscht werden.
Auch kann nicht jeder die Daten einsehen. Der Versicherte wie auch der Arzt benötigen einen PIN. Erst wenn beide diesen Pin eingegeben haben, sind die Daten lesbar. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert das Karte den neusten Sicherheitsstandards entspricht. Einmal pro Jahr wird die Verschlüsselung der Daten überprüft und an die neuste Technik angepasst.
Boykott ausgeschlossen
Ein Boykott gegen die neue Karte ist so gut wie ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber die Krankenkassen dazu verpflichtet hat, seine Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.
Aber Ärzte müssen auch Patienten ohne elektronische Gesundheitskarte behandeln, nur in begründeten Fällen dürfen sie eine Behandlung ablehnen. Allerdings kann der Mediziner verlangen, dass der Patient die Leistungen privat bezahlt, wenn er binnen von 10 Tagen kein Versicherungsnachweis erbringt.
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